AGB

AGB – Immobilienservice NATURGLANZ

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Sie gelten auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Lieferungen und Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Der Abschluss eines Betreuungsvertrages bzw. einer Auftragsbestätigung erfolgt allein auf Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen, sind schriftlich festzuhalten und durch beide Vertragsparteien zu unterzeichnen oder ungültig! Vertragspartner des Kunden wird ausschließlich die Firma Immobilienservice NATURGLANZ.

2. Angebot

Alle Angebote sind freibleibend. Das Leistungsverzeichnis mit allen Beschreibungen wurde mit größter Sorgfalt ausgearbeitet. Für diesbezügliche Fehler wie auch Druckfehler bei Preisangaben übernehmen wir keine Haftung. Im Zweifel handelt es sich bei Preisangaben immer um unverbindliche Kostenschätzungen exklusive Umsatzsteuer. Soweit nicht ausdrücklich eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde, wird nach dem Angebot oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Ein Kostenvoranschlag verpflichtet nicht zwingend zur Ausführung der darin angeführten Leistungen. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt des Auftragseinganges. Mit meinem Angebot bleibe ich dem AG höchstens vier Wochen verpflichtet. Darin enthaltene Preise gelten im Zweifel als Nettobeträge. Eine Erweiterung des Auftrages ist auch gültig, wenn sie mündlich erfolgt und meinerseits schriftlich oder durch tatsächliche Ausführung angenommen wird. Auf den erweiterten Umfang gilt der bestehende Vertrag sinngemäß.

3. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer/Kündigung richtet sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des jeweiligen Betreuungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung. Wenn nichts weiter festgelegt ist, kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

4. Einweisung in das Anwesen

Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen. Dabei ist auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen. Alle Schlüssel, welche zur Ausführung der vereinbarten Arbeiten nötig sind, müssen dem Auftragnehmer ausgehändigt werden. Erfolgt keine Einweisung in das zu betreuende Objekt, ist der Auftraggeber im vollen Umfang für auftretende Schäden am Objekt und den vom Immobilienservice NATURGLANZ bei der Reinigung eingesetzten Maschinen haftbar!

5. Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Vertrages oder der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Leistungen ordentlich, schnell, gewissenhaft und zuverlässig durchzuführen. Abweichungen von den Leistungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und -standard gewahrt bleibt. Bei vom Auftragnehmer nicht zu verantwortenden Erschwernissen ist der Auftragnehmer berechtigt, Aufschläge zu verlangen und diese unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Heranziehung von Subunternehmern zur teilweisen oder auch vollständigen Ausführung des Auftrages ist jederzeit zulässig. Zum Rücktritt wegen Verzugs ist der AG nur nach schriftlicher Setzung einer zumindest zweiwöchigen Nachfrist berechtigt. Schadenersatzansprüche aufgrund eingetretenen Verzugs sind außer im Fall groben Verschuldens ausgeschlossen. Für den Fall, dass die Leistungserbringung durch Ereignisse verzögert wird, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, ist der Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass dem Vertragspartner hieraus ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die dem AG zuzurechnen sind, bin ich unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche insbesondere berechtigt, die gesamten Kosten der bisherigen Arbeitsleistung sowie einen Anteil von 20 % der gemäß dem Auftrag voraussichtlich noch zu erbringenden Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen.

6. Leistungen und Erklärungen des Auftraggebers

Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis zur Betreuung ausgewiesenen Objekte. Um eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns rechtzeitig dem Auftragnehmer mitzuteilen. Mindestens jedoch 14 Tage vor Vertragsbeginn. Kleinstreparaturen werden, sofern nichts abweichendes geregelt ist vom Auftragnehmer übernommen. Der Aufwand zuzüglich der Materialkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Kann der Auftragnehmer vereinbarte Termine aus Gründen, welche er nicht zu verantworten hat, nicht einhalten, so ist er berechtigt, die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Bedarf dem Auftragnehmer ohne Berechnung kaltes/warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem erforderlichen Umfang zur Durchführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen.

7. Schäden und Mängel am betreuten Objekt

Werden dem Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung Schäden und Mängel am betreuten Objekt bekannt, erstattet er dem Auftraggeber unverzüglich Meldung. Bei Notsituationen (Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Stromunterbrechung) ist der Auftragnehmer berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. In diesen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich nach Behebung des Schadens über Art und Umfang des aufgetretenen Schadens informiert. Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag und wird ggf. unter Einschaltung von Fachfirmen aufgrund der gesonderten Beauftragung tätig.

8. Reklamationen/Beanstandungen

Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen des Auftragnehmers mitzuteilen, um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu garantieren. Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation sofort Kontakt mit der Niederlassung des Auftragnehmers aufzunehmen. Eine mündliche Reklamation ist nicht ausreichend und muss daher stets schriftlich erfolgen. Bei einer rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten Beanstandung ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit berechtigt und verpflichtet. Der Auftraggeber ist zu Rechnungskürzungen berechtigt, sofern die Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat.

9. Vergütungen

Die Rechnungen des Auftragnehmers sind jeweils nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug von Skonto fällig. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig tituliert ist oder durch den Auftragnehmer anerkannt wurde. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen mit 2 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank (§ 288 BGB) und 15,00 € Mahngebühren zu berechnen. Zahlt der AG bei Fälligkeit nicht oder erhält der Auftragnehmer Auskünfte, wonach sich des Auftraggebers finanzielle Verhältnisse verschlechtert haben, so kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl die Zahlung sämtlicher noch offen stehender Rechnungen – ob fällig oder nicht – verlangen und/oder alle noch ausstehenden Leistungen stornieren und weitere Leistungen nur gegen Vorauskasse durchführen oder von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen. Vor Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge ist der Auftragnehmer zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Kommt ein Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so stehen dem Auftragnehmer 40 % des vereinbarten Preises als Entschädigung zu.

10. Preisanpassungsklausel

Entstehen dem Auftragsnehmer höhere Kosten als vereinbart, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung zu fordern. Eine Anpassung kann erst ab dem ersten des dem der schriftlichen Anpassungserklärung folgenden Monats geltend gemacht werden.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel oder durch Betriebsstörungen am betreuten Objekt oder Schäden, die aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen entstanden sind, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden. Bei Qualitätsmängeln der gelieferten Materialien beschränkt sich die Gewährleistung auf Ersatzlieferung und Nachbesserung. Mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers. 

12. Schlussbestimmung

Falls eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmungen durch andere Vertragsbestimmungen zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich erreicht.

13. Gerichtsstand  

Als Gerichtsstand wird ausschließlich München festgelegt. Immobilienservice NATURGLANZ verpflichtet sich, die ihn treffenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag zu erfüllen und mich insoweit schad- und klaglos zu halten. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürften der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen der Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen vor. Rechtsunwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Rechtsunwirksame Bestimmungen sind durch die Vereinbarung neuer Bestimmungen zu ersetzen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit wird die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts München vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Immobilienservice NATURGLANZ Scharnitzer Str. 38 82166 München E-Mail: info@putzfirma-muenchen.de Wir haben auf unserer Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: ” Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer dieser gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen.